Der Nationalrat schafft den Koordinationsabzug ab

Erster Schritt für eine bessere Vorsorge für Frauen

Der Nationalrat hat heute Morgen beschlossen, den Koordinationsabzug bei der 2. Säule abzuschaffen. Dies ist aus Sicht der Frauen ein erster wichtiger Schritt in der Reform der Altersvorsorge.

Der Koordinationsabzug dient der Festlegung des versicherten Verdienstes in der 2. Säule (BVG). Er beträgt aktuell CHF 24‘675 oder 7/8 der max. AHV-Rente. Da die Höhe des Abzuges fix ist, fällt er bei tiefen Einkommen viel stärker ins Gewicht. Dies führt dazu, dass Teilzeiterwerbende im Rentenalter deutlich tiefere Renten haben, weil während der Erwerbsphase weniger Lohn BVG-pflichtig war. Ihnen fehlen nicht nur zusätzliche eigene, sondern auch entsprechenden Arbeitgeberbeiträge. Auch Mehrfachbeschäftige werden vom Koordinationsabzug benachteiligt, denn dieser wird pro Stelle einmal abgezogen. Damit erhalten Erwerbstätige mit zwei 50%-Stellen deutlich tiefere Renten, als andere Erwerbstätige mit gleichem Lohn und einer 100% Stelle.

Rund 70 % der Schweizer Frauen sind teilzeiterwerbstätig. Durch die komplette Streichung des Abzuges werden Teilzeitangestellte und Personen mit tiefen Einkommen in Zukunft besser in der obligatorischen beruflichen Vorsorge versichert. Frauenorganisationen aus allen politischen Lagern fordern dies seit langem. Die FDP Frauen freuen sich sehr, dass nun dieser wichtiger Schritt in der Reform der Altersvorsorge gemacht wurde.

 


 

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