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Neuer Gesetzesentwurf zu Kinderbetreuungskosten

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) schlägt ein neues Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familien und Beruf beziehungsweise Ausbildung vor. Dieses wurde im Mai dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt, an welcher sich auch die FDP Frauen beteiligt haben.

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Die FDP Frauen haben die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf seit Jahren auf die politische Agenda gehievt. Hohe Kinderbetreuungskosten und die «Heiratsstrafe», die verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende erwerbstätige Paare steuerlich für ihr Zweiteinkommen zusätzlich zur Kasse bittet, schaffen enorme finanzielle Fehlanreize.

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Gleichberechtigung soll überall gelten – auch im Steuerrecht. Heute wird in der Schweiz die Individualbesteuerung nur bei alleinstehenden Personen und unverheirateten Paaren angewandt. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden hingegen gemeinsam besteuert. Ihre jeweiligen Einkommen werden also zusammengerechnet. Je nach Höhe der Einkommen rutscht das Paar in eine höhere Steuerprogressionsstufe, was massgebend ins Gewicht fallen kann. So kommt es, dass verheiratete Paare mehr Steuern bezahlen müssen als unverheiratete. Dieses Phänomen kennt man unter dem Begriff «Heiratsstrafe».

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