Gleichberechtigung soll überall gelten – auch im Steuerrecht. Heute wird in der Schweiz die Individualbesteuerung nur bei alleinstehenden Personen und unverheirateten Paaren angewandt. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden hingegen gemeinsam besteuert. Ihre jeweiligen Einkommen werden also zusammengerechnet. Je nach Höhe der Einkommen rutscht das Paar in eine höhere Steuerprogressionsstufe, was massgebend ins Gewicht fallen…