Nachlese zur Sondersession: Ja zu Kitas, aber nicht so!

Stand vom 6.5.25 nach der Behandlung im Nationalrat

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist wichtig – siehe auch unsere Positionen auf unserer Homepage:
https://www.fdp-frauen.ch/partei/kernthemas/vereinbarkeit

Wir wollen die Individualbesteuerung, Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, höhere Kinderbetreuungsabzüge auf kantonaler Ebene und eine kantonal ausgestaltete Kinderbetreuung, die den individuellen Bedürfnissen entspricht und einen Anreiz zur Berufstätigkeit schafft.

Die Vorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung ist in zwei wesentliche Punkte aufgeteilt:

  1. Programmvereinbarungen in den Bereichen Frühförderung, Kinder mit Behinderungen und zur Identifikation nachfragebedingter Betreuungslücken zwischen Kantonen und Bund. Diese Programmvereinbarungen werden durch den Bund finanziert.
  2. Betreuungsgutschriften (Subventionen) für KITA-Plätze bzw. institutionelle Kinderbetreuung, finanziert durch Kantone oder Arbeitgeber.

Die Programmvereinbarungen heissen wir gut – jedoch im Umfang von maximal 100 Mio. Franken, nicht 200 Mio. Franken über vier Jahre. Dies entspricht einem jährlichen Bundesbeitrag von 25 Mio. Franken.

  • Die Betreuungsgutschriften sind ein starres, giesskannenartiges System, das im Detail keinen echten Anreiz zur Berufstätigkeit schafft. Es darf nicht sein, dass der Beschäftigungsgrad keine Rolle spielt und die Gutschriften lediglich von der Anzahl KITA-Tage abhängen. Es ist nicht vertretbar, dass nur der Nachweis verlangt wird, dass beide Elternteile arbeiten – unabhängig vom effektiven Arbeitspensum.
  • Die Betreuungsgutschriften sollten eine Wahlmöglichkeit der Betreuungsform zulassen, sofern ein vertraglich geregeltes Betreuungsverhältnis mit qualifizierter Kinderbetreuung besteht – also explizit auch Tagesmütter und Nannies (Fachperson Betreuung Kinder) einschliessen.
  • Die Betreuungsgutschriften sollten nicht vom Bund im Detail vorgeschrieben und starr von den Kantonen bzw. Arbeitgebern finanziert werden müssen. Auch hier braucht es Rücksicht auf lokale Gegebenheiten.
  • Gute kantonale Betreuungssysteme sollen vom Bund nicht übersteuert werden. Einige Kantone – etwa der Kanton Schwyz – haben ihre Hausaufgaben gemacht und sollen nicht durch neue Bundesvorgaben benachteiligt werden.