IV-Zusatzfinanzierung
Die IV ist ein unverzichtbares Sozialwerk und muss langfristig gesichert sein. Wir müssen stets vor Augen haben, dass jeder von uns das Risiko trägt, eines Tages unverschuldet auf IV-Leistungen angewiesen zu sein. Dank der IV können wir trotz einer Behinderung ein Leben in Würde führen. Es gehört zu unseren politischen Prioritäten, die Sozialwerke zu sichern und daher müssen wir den Sanierungsplan der IV aktiv unterstützen. Denn die Situation der IV sieht nicht gut aus; sie ist seit Jahren defizitär. Die Schulden der IV und deren Defizit höhlen die Gelder für AHV und IV stetig aus. Jeden Tag plündert die IV 4 Millionen Franken aus dem Rententopf der AHV. Mit der Folge, dass nicht nur die Leistungen der IV gefährdet sind, sondern auch unsere künftigen Altersrenten.
Mit der 5. IV-Revision wurde ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Sanierung gemacht und seit 2006 konnte das jährliche Defizit stabilisiert werden. Doch ist damit das Verschuldungsproblem der IV nicht gelöst; da sie weiterhin die Altlasten mit sich trägt. Für eine nachhaltige Sanierung sind weitere Massnahmen nötig. Ohne solche Massnahmen werden sich ihre Schulden, die heute 13 Milliarden Franken betragen, in ungefähr zehn Jahren verdoppeln.
Die IV-Zusatzfinanzierung ist der nächste logische Schritt in diesem Sanierungsplan. Mit einer befristeten (2011-2017) Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der Invalidenversicherung können die Defizite und die Verschuldung gestoppt werden. Zudem muss die AHV nicht mehr länger für die Defizite der IV aufkommen, in dem der AHV-Fonds von IV-Fonds getrennt wird. Die FDP Frauen befürworten die Zusatzfinanzierung als unverzichtbarer Schritt für die nachhaltige Sanierung der IV und Sicherung der AHV-Renten.
Verzicht zur Einführung der allgemeinen Volksinitiative
Die im 2003 angenommen allgemeine Volksinitiative entpuppt sich als nicht durchführbar. Das Verfahren gestaltet sich nicht zuletzt aufgrund der Erfordernisse des Zweikammersystems als kompliziert und unübersichtlich. Ein solch kompliziertes Verfahren ist nicht praxistauglich und insbesondere auch zeitraubend. Ein über sieben Jahre dauerndes und für Aussenstehende kaum nachvollziehbares Verfahren zur Umsetzung eines Volksanliegens schwächt das Vertrauen in die politischen Institutionen. Die FDP Frauen unterstützen den Bundesbeschluss, die Bestimmungen in der Verfassung betreffend die allgemeine Volksinitiative zu streichen.
Kontakt
Jacqueline de Quattro, Präsidentin FDP Frauen, Regierungsrätin Kanton Waadt
Petra Studer, Mitglied Geschäftsleitung FDP Frauen, +41 79 474 65 62
Claudine Esseiva, Generalsekretärin FDP Frauen, +41 78 801 99 99