Die FDP-Frauen Schweiz fordern ein höheres Strafmass für pornographische und sexuelle Straftaten an Kindern

Nach der Annahme der Unverjährbarkeits-Initiative der Gruppe Marche Blanche am 30.

November 2008 wurde zwischenzeitlich das Bundesamt für Justiz von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf damit beauftragt, per Anfang 2009 erste Vorschläge zu deren Umsetzung auszuarbeiten sowie die darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe zu definieren. Dies dient der nach der Abstimmung als fehlend bemängelten Rechtssicherheit und der Durchsetzung einer einheitlichen Rechtsanwendung. Die FDP-Frauen Schweiz befürworten dies, gehen aber noch einen grossen Schritt weiter: Auch das Strafmass dieser Taten soll aus der Ecke der Bagatell-Delikte geholt und entsprechend erhöht werden. Dies fordert Nationalrätin Doris Fiala in einer Motion, die bereits anlässlich der Herbstsession 2008 eingereicht wurde.

Das Wohl des Kindes steht unangefochten an erster Stelle. Darin waren sich die Initianten der Unverjährbarkeitsinitiative und die Befürworter des Gegenvorschlags einig. Gerade in einer Zeit, in welcher entsetzliche Schandtaten an Kindern zuhauf zutage treten, in einer Zeit, in welcher via sämtlicher Kommunikationskanäle alle Spielarten von pornographischem Material ungestraft zirkulieren kann und zu strafbaren sexuellen Handlungen geradezu ermuntern, ist der Unversehrtheit der psychischen und physischen kindlichen Entwicklung höchste Beachtung zu schenken. Die derart klare Annahme der Initiative anlässlich der Abstimmung am 30. November hat zwar sämtliche Prognostiker überrascht, ist jedoch auf die hohe Emotionalität des Themas zurückzuführen. Nun ist es ein Anliegen der FDP Frauen Schweiz als ursprüngliche Befürworterinnen des Gegenvorschlags, dass möglichst rasch die in der Initiative unklar definierten Rechtsbegriffe präzisiert werden, um in der Anwendung des Artikels 123b der Bundesverfassung rechtliche Probleme von vornherein auszuschliessen. Somit soll den Opfern möglichst schnell geholfen werden können.

Motion Fiala zur Erhöhung der Strafandrohung im Fall von Kinderpornographie

Die FDP Frauen gehen noch einen Schritt weiter: Auch das Strafmass dieser Taten soll erhöht werden. Die Brutalität im Bereich der Kinderpornographie nimmt ebenso stetig zu wie die Schnelligkeit der Verbreitung des Materials via IT und Telecom. Die Produktion des pornographischen Materials erfolgt weltweit und deren strafrechtliche Verfolgung gestaltet sich dementsprechend schwierig. Mit der Ware gehandelt und konsumiert wird aber hier in der Schweiz in ebenso erschreckend grossem Ausmass, wie regelmässige Razzien der Polizei ergeben.

Somit ist es gemäss der FDP Frauen Schweiz zwingend, dass solche Vergehen nicht mehr nur wie Kavaliersdelikte geahndet werden. Ein Zechpreller ist, was die Androhung des Strafmasses anbelangt, mit einem Kinderporno-Konsument und –Händler gleichgestellt. Aus diesem Grund hat FDP-Nationalrätin Doris Fiala anlässlich der Herbstsession 2008 eine Motion eingereicht, in welcher der Bundesrat beauftragt wird, im Strafgesetzbuch die Strafandrohungen im Bereich der Kinderpornographie (Artikel 197) zu erhöhen. Heute wird der Schutz von Eigentum noch höher gewichtet als der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, was ein stossendes Ungleichgewicht in der Strafandrohung ist und ein komplett falsches Signal an die Täter abgibt, das einer dringenden Korrektur bedarf.

 


 

Kontakt

FDP Frauen Schweiz, Jacqueline de Quattro, Präsidentin
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