Eltern finanziell unter die Arme greifen

Neuer Gesetzesentwurf zu Kinderbetreuungskosten

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) schlägt ein neues Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familien und Beruf beziehungsweise Ausbildung vor. Dieses wurde im Mai dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt, an welcher sich auch die FDP Frauen beteiligt haben.

In der Schweiz besteht im Bereich der familienexternen Kinderbetreuung Verbesserungspotenzial, insbesondere im Vergleich mit dem Ausland. Besonders bei der Bezahlbarkeit von familienexternen Betreuungsangeboten für die Eltern hinkt die Schweiz gemäss Studien hinterher. Das führt mitunter zu negativen Erwerbsanreizen, insbesondere der Frauen, welche von zusätzlichen Hürden wie der Heiratsstrafe noch verstärkt werden. Diese Rahmenbedingungen hemmen das wirtschaftliche Potenzial von Frauen und schaden derWirtschaft. Investitionen in die familienexterne Kinderbetreuung sind deshalb insofern lohnend, als dass sie positive Erwerbsanreize schaffen, zu höheren Steuereinnahmen führen und einen langfristigen gesamtwirtschaftlichen Nutzen generieren.

Durch Subjektfinanzierung Eltern zielgerichtet unterstützen

Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem vor, dass sich der Bund weiterhin an den Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung beteiligt. Die Unterstützungsleistung würde von den Kantonen monatlich direkt an die bezugsberechtigten Eltern ausbezahlt. Die FDP Frauen befürworten diese unbürokratische Subjektfinanzierung. Durch sie haben Eltern die Möglichkeit, diejenigen familienexternen Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen, die ihren persönlichen Bedürfnissen zum Beispiel im Hinblick auf den Standort aber auch auf die angebotene Qualität und das Angebot an sich am besten entsprechen. Damit wird die Wahlfreiheit der Eltern respektiert. Zudem kann sich das System entsprechend der Nachfrage entwickeln.

Unterstützungsbeiträge an Erwerbstätigkeit knüpfen

Der Vorschlag der WBK-N sieht aktuell keinen Mindestbeschäftigungsgrad als Voraussetzung für einen Bezugsanspruch vor. Die FDP Frauen kritisieren dies. Der Bundesbeitrag soll denjenigen Eltern zugutekommen, die aufgrund einer Arbeitstätigkeit oder Ausbildung auf eine familienexterne Kinderbetreuungslösung angewiesen sind. Wir halten fest, dass die Subventionen an die Erwerbstätigkeit geknüpft werden sollten und dies in der Vorlage klarer geregelt werden muss. Nur so entsteht auch der erwartete gesamtwirtschaftliche Nutzen. Es muss aber geprüft werden, wie dieser Grundsatz bei Alleinerziehenden und getrennt lebenden Eltern umgesetzt werden kann. Die Vorlage muss auch diese Familienformen miteinbeziehen.

Frühkindliche Förderung ist Kantonskompetenz

Auch die frühkindliche Förderung soll mit Bundesmitteln unterstützt werden. Der Begriff «frühkindliche Förderung» ist im Gesetzesentwurf aber zu breit gefasst und der Zusammenhang mit der familienexternen Kinderbetreuung muss klarer aufgezeigt werden. Auch darf aus Sicht der FDP Frauen die Verantwortung für die frühkindliche Förderung nicht an die Kinderbetreuungsinstitutionen übertragen werden. Dieser Bereich liegt klar in der Kompetenz der Kantone. Es muss geprüft werden, wo der Bund die Kantone in konkreten Bereichen, in denen akuter Handlungsbedarf besteht, beispielsweise bei den Betreuungsangeboten für Kinder mit Beeinträchtigung oder Strukturen zur sprachlichen Integration, finanziell unterstützen kann.

Ursina Flütsch, Geschäftsführerin
FDP.Die Liberalen Frauen Schweiz