Eidgenössische Abstimmungsvorlagen
Konzernverantwortungsinitiative / Unternehmensverantwortungsinitiative | NEIN |
Kriegsgeschäfte-Initiative | NEIN |
NEIN-Parole zur Unternehmensverantwortungsinitiative, weil die Initiative Schweizer Unternehmen unter Generalverdacht stellt und ein fragwürdiges Rechtsverständnis vertritt.
Obwohl das Grundanliegen der Initiative, nämlich das verantwortungsvolle Wirtschaften von Schweizer Unternehmen im Ausland, wichtig und richtig ist, schiesst die Initiative am Ziel vorbei. Die Initiative stellt Unternehmen vor unüberwindbare bürokratische Hürden, da eine komplette Kontrolle der Lieferketten in einem hochkomplexen, globalisierten Wirtschaftssystem eine Illusion ist. Die von der Initiative geschaffenen, unberechenbaren Haftungsrisiken bergen die Gefahr, dass Schweizer Unternehmen sich aus Entwicklungsländern zurückziehen. Dies hätte zur Folge, dass in den Gastgeberländern nicht nur Arbeitsplätze verloren gehen, sondern auch weniger investiert wird vor Ort. Zudem würden die Schweizer Unternehmen wirtschaftlich ins Abseits gestellt werden.
Die Initiative schafft einen Vorrang von Schweizer Recht und Schweizer Gerichten gegenüber internationalen Rechtsgrundsätzen, welcher so einzigartig und in mehrfacher Hinsicht fragwürdig wäre. Diesem Vorrang der Schweizer Rechtsordnung in anderen Ländern liegt einerseits ein kolonialistischer Ansatz zugrunde und er führt andererseits dazu, dass den betroffenen Unternehmen permanent Klagen drohen.
Sodann sind von der Initiative, entgegen den Beteuerungen der Initianten, nicht nur Grosskonzerne betroffen, sondern sehr wohl auch kleine und mittlere Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind. Bei der Umsetzung der Sorgfaltsprüfungspflicht soll zwar auf die Interessen der KMU Rücksicht genommen werden. Für die Haftung gilt dies aber nicht. Somit besteht die Gefahr, dass Schweizer Unternehmen jeder Grösse für Schäden im Ausland im Bereich Menschenrechte und Umwelt haften müssten, die nicht sie, sondern Dritte verursacht haben. Dies widerspricht unserer Rechtsordnung und unserem Rechtsverständnis.
Bundesrat und Parlament haben zur Initiative einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet, der das Kernanliegen der Konzernverantwortung abdeckt, ohne den Unternehmen zu schaden. Er orientiert sich an Empfehlungen der OECD und der UNO und kombiniert fortschrittliche Instrumente gegen Kinderarbeit und Finanzierung von Konfliktmineralien mit umfassenden Rechenschaftspflichten. Der Gegenvorschlag tritt nur bei einem NEIN zur Initiative in Kraft. Darum empfehlen die FDP.Die Liberalen Frauen die Unternehmensverantwortungsinitiative zur Ablehnung.
NEIN-Parole zur Kriegsgeschäfte-Initiative, weil die Initiative der AHV und den KMU schadet.
Von der Initiative wären nicht nur Rüstungskonzerne betroffen, sondern auch KMU wie Elektro- und Maschinenbauunternehmen, welche mehr als 5 % ihres Umsatzes in irgendeiner Form mit Rüstungsgeschäften erwirtschaften. Das gefährdet Arbeitsplätze und schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Zudem gibt es schon heute Verbote zur Finanzierung der Kriegsmaterialproduktion und alle Rüstungsexporte unterliegen einer strengen Kontrolle durch das EDA und das SECO.
Auch die AHV und Pensionskassen würden geschwächt. Sie müssten ihre Investitionen auf eine kleine Anzahl Unternehmen reduzieren, was zu einem Klumpenrisiko führt. Alternativ müssten eine Vielzahl von Firmen auf ihre Umsatzstrukturen überprüft werden, was mit enormem Aufwand und hohen Kosten verbunden wäre. So oder so sind am Schluss die Rentnerinnen und Rentner die Leidtragenden und die kritische Situation der Altersvorsorge wird zusätzlich verschärft.
Die Initiative führt zudem zu einer politischen Beeinflussung der Anlagestrategie der Nationalbank. Diese muss jedoch verfassungsmässig unabhängig sein, um für die Stabilität des Schweizer Frankens sorgen zu können. Eine Einführung von Quoten und bürokratischen Kriterien schadet unserer Währung deshalb massiv.