Eidgenössische Volksinitiative | NEIN |
«Stabilisierung der AHV (AHV21)» | 2x JA |
Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer | JA |
Insbesondere das doppelte JA zur AHV 21 ist für die FDP.Die Liberalen Frauen Schweiz ein zentrales Anliegen. Die letzte Reform der Alters- und Hinterbliebenenversicherung ist bereits 25 Jahre her. Seither wurden alle Reformversuche entweder im Parlament oder an der Urne abgewiesen. Die gestiegene Lebenserwartung führt zu immer höheren Kosten für die AHV, während der demografische Wandel dazu führt, dass immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Ihre Beiträge in die AHV immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir nun diese Chance nutzen, um die AHV zu stabilisieren und das Renten-Niveau zu erhalten.
Eine zentrale Massnahme der Reform ist deshalb die Angleichung des Rentenalters auf 65/65. Für uns ist klar, dass gleiche Rechte und Pflichten unabhängig vom Geschlecht in der heutigen Zeit selbstverständlich sein sollten. Dazu gehört auch das einheitliche Rentenalter. Die von den Gegnerinnen angeführte Behauptung, das einheitliche Rentenalter führe zu einer Rentenkürzung für Frauen, ist schlicht falsch. Es werden keine Renten gekürzt. Die Renten von Frauen und Männern sind in der AHV gleich hoch. Die ungleiche Rentenhöhe betrifft nur das BVG. Tiefere Einkommen und Teilzeitanstellungen müssen dort besser versichert werden – nur so lösen wir die Ungleichheit bei den Renten. Weniger lange zu arbeiten und sich gegen die lange überfällige Angleichung des Rentenalters zu wehren, löst das Problem im BVG nicht.
Wir sind überzeugt, dass diese Reform eine faire, gut austarierte Lösung ist, die uns hilft, die AHV zu stabilisieren und somit auch für kommende Generationen zu sichern. Zudem werden die Übergangsjahrgänge, welche von der Angleichung des Rentenalters betroffen sind, durch lebenslängliche Rentenzuschläge entschädigt. Aus diesem Grund sagen die FDP.Die Liberalen Frauen Schweiz am 25. September zweimal klar JA zur AHV 21.
JA-Parole zur Reform der Verrechnungssteuer, damit mehr Investitionen in Schweizer Unternehmen fliessen. Die heutige, sehr hohe, Verrechnungssteuer hält insbesondere ausländische Investoren davon ab, in Schweizer Unternehmen zu investieren. Um dieses Problem zu umgehen, geben diese ihre Anleihen im Ausland aus, was eine verpasste Chance für den Wirtschaftsstandort Schweiz darstellt. Mit diesen Praktiken fallen Steuern nämlich im Ausland und nicht in der Schweiz an. Die Reform holt diese Steuereinnahmen und Arbeitsplätze zurück in die Schweiz. Zuguterletzt wird es mit der Reform für öffentliche Unternehmen und Körperschaften günstiger, sich über Anleihen zu finanzieren.
NEIN-Parole zur Massentierhaltungs-Initiative, weil sie die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft weiter senkt. Bereits heute sind die Tierhaltungsvorschriften in der Schweiz viel höher als im Ausland. Eine weitere Verschärfung dieser Vorschriften führt zu enormen Mehrkosten für die Landwirtschaftsbetriebe, welche diese wohl über höhere Subventionsbeiträge und somit über Steuergelder, decken müssen. Zudem soll mit der Initiative einmal mehr versucht werden, den Konsumentinnen und Konsumenten vorzuschreiben, welche Produkte sie zu konsumieren haben. Diese Bevormundung lehnen wir klar ab.